Teilnahmebedingungen Cursiv Photo Award 2026
- Teilnahmeberechtigung
- Teilnahmeberechtigt sind alle Schülerinnen und Schüler des Hildegardis-Gymnasiums.
- Die Teilnahme ist nur für Schülerinnen und Schüler der im Wettbewerb eingebundenen Jahrgangsstufen zulässig.
Beiträge von nicht teilnahmeberechtigten Jahrgangsstufen werden nicht berücksichtigt.
- Wettbewerbsbeiträge
- Jeder eingereichte Beitrag muss ein eigenständig aufgenommenes Foto der teilnehmenden Person sein.
- Nicht zulässig sind:
- der Einsatz von Künstlicher Intelligenz (KI) zur Bildgenerierung oder -veränderung,
- der Einsatz von Bildbearbeitungsprogrammen wie Photoshop oder vergleichbaren Programmen, die das Bild inhaltlich verändern,
- Montagen oder das Einfügen fremder Bildbestandteile.
- Die eingereichten Bilder können stichprobenartig überprüft werden.
- Verstöße führen zum sofortigen Ausschluss vom Wettbewerb.
- Abgabe der Beiträge
- Bei der Abgabe müssen folgende Angaben gemacht werden:
- Titel des Bildes (falls vorhanden),
- Vor- und Nachname der Teilnehmerin / des Teilnehmers,
- Klasse,
- Zustimmung zu diesen Teilnahmebedingungen.
- Beiträge, die nach dem Einsendeschluss eingehen, werden nicht akzeptiert.
- Einsendeschluss
- Einsendeschluss ist der 22.02.2026.
- Der Einsendeschluss kann unter besonderen Umständen verschoben werden.
Eine entsprechende Bekanntmachung erfolgt über die Kanäle des Hildegardis-Gymnasiums (z. B. Microsoft Teams).
- Bewertung und Prämierung
- Die Bewertung der eingereichten Fotos erfolgt durch eine Jury.
- Die Prämierung erfolgt in zwei Altersgruppen:
- Klassen 5 bis 7
- Klassen 8 bis 12
- Die Entscheidungen der Jury sind endgültig und nicht anfechtbar.
- Veröffentlichung und Urheberrechte
- Mit der Teilnahme erklären sich die Teilnehmerinnen und Teilnehmer damit einverstanden,
dass die eingereichten Bilder nach Abschluss des Wettbewerbs- auf den Kanälen der Schülerzeitung „Cursiv“ sowie
- auf den offiziellen Kanälen des Hildegardis-Gymnasiums
veröffentlicht werden.
- Mit der Zustimmung zu diesen Teilnahmebedingungen übertragen die Teilnehmerinnen und Teilnehmer der Schülerzeitung Cursiv ein einfaches, zeitlich, räumlich und inhaltlich unbegrenztes Nutzungsrecht an den eingereichten Bildern gemäß §§ 31 ff. Urheberrechtsgesetz (UrhG).
- Das Urheberpersönlichkeitsrecht gemäß §§ 12–14 UrhG verbleibt bei den Urheberinnen und Urhebern.
- Zusicherung der Rechte
- Die Teilnehmerin / der Teilnehmer versichert:
- Urheberin / Urheber des eingereichten Bildes zu sein,
- über alle erforderlichen Verwertungsrechte am Bild zu verfügen,
- dass das Bild frei von Rechten Dritter ist.
- Bei erkennbar abgebildeten Personen wird versichert, dass deren Einwilligung zur Veröffentlichung gemäß § 22 Kunsturhebergesetz (KUG) vorliegt.
- Auf Wunsch ist diese Zusicherung schriftlich zu bestätigen.
- Sollten dennoch Ansprüche Dritter geltend gemacht werden, stellt die Teilnehmerin / der Teilnehmer die Veranstalter von sämtlichen Ansprüchen frei.
- Ausschluss vom Wettbewerb
- Vom Wettbewerb ausgeschlossen und gelöscht werden Beiträge, die:
- gegen geltendes Recht verstoßen,
- gegen den guten Geschmack oder die schulischen Grundwerte verstoßen,
- gegen das Jugendschutzgesetz (JuSchG) verstoßen,
- verfassungswidrige Symbole im Sinne von § 86a StGB zeigen,
- Persönlichkeitsrechte oder das Recht am eigenen Bild verletzen.
- Rechtsmittel
- Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
Dies gilt gegenüber:- der Schülerzeitung Cursiv als Veranstalter,
- den Mitgliedern der Jury,
- allen an der Organisation Beteiligten,
- sowie dem Hildegardis-Gymnasium.

